Influencer: Fiskus als Spaßbremse

Buchcover: Ich bin Influencer + Glaskugel

Wer jung und cool ist, der ist Influencer oder zumindest Content Creator. Wichtig sind die „Follower“, denn Reichweite ist die harte Währung im Online-Marketing. Das wissen die Unternehmen genau und umgarnen diese „Multiplikatoren“ mit Geschenken, Geld und anderen Goodies. An Steuern denken die jungen Leute dabei häufig nicht. Sie sind ja keine „Firma“ sondern nur Influencer!

Doch Werbung muss als solche gekennzeichnet werden, und nachdem Gerichte das geklärt hatten, war die Frage nach den erzielten Einkünften und deren Besteuerung die logische Folge. Alles nichts Neues. Anzeigen in „altmodischen“ Zeitungen und Zeitschriften hatten schließlich auch Geld gekostet. Warum sollte das bei Influencer-Werbung in den sozialen Medien anders sein?

Willkommen im Steuerdschungel

Vater Staat braucht immer Geld und da fiel sein suchender Blick auf Influencer und Content-Creatoren, von den viele keine Steuernummer hatten, sehr zum Mißfallen der Finanzbehörden. Und so surften Finanzbeamte im Internet hinter dieser Zielgruppe her und forderten von den Überraschten den dem Fiskus zustehenden „Zehnten“ (Der Begriff aus dem Mittelalter steht hier nur stellvertretend für diverse Besteuerungstatbestände!)

Nachhilfestunde vom Fiskus

Auf der eigens für Influencer eingerichteten Internetseite https://www.finanzamt.nrw.de/influencer schreibt die Finanzverwaltung: „Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Geld verdient, muss auch steuerlich einiges beachten. (…) Ob Werbung, Sponsorings, Merch oder Patreon – wenn du als Influencerin oder Influencer erfolgreich bist und mit deinem Content Einnahmen erzielst, musst du diese versteuern. Aus steuerlicher Sicht spielt es dabei keine Rolle, ob du „hauptberuflich“ oder „nur nebenbei“ Influencerin oder Influencer bist. Je nach Art deiner Einnahmen können verschiedene Steuerarten greifen.“ Wie die erzielten Einnahmen anzugeben sind und welche Steuern anfallen ist dort auch nachzulesen.

Was so alles steuerpflichtig ist:

>   Sponsorings und Produktplatzierungen
>   Affiliate-Links oder Rabattcodes
>   Verkauf von Merchandise
>   Wunschlisten, Fan-Geschenke
>   Donations („Spenden“)
>   Coachings, Onlinekurse, Webinare
>   Preisgelder aus Gaming-Turnieren
>   plattformspezifische Einnahmen
>   auch kostenlose Produkte, Gutscheine oder Geschenke sind Einnahmen

Buchtipp: Steuer-Ratgeber für Influencer

Wer es ausführlicher möchte, dem möchte ich diesen kleinen Ratgeber aus dem Verlag Wolters-Kluwer „Ich bin Influencer“ empfehlen. Hier findet der oder die Betroffene Steuertipps, die ihr oder ihm bares Geld und Ärger ersparen. Der innovative Ratgeber wurde nicht als „Lesebuch“ konzipiert. Statt ihn von vorne bis hinten lesen zu müssen, erleichtert ein FAQ-System dem wissensdurstigen Influencer die Suche.

Fragen aus der „Glaskugel“

Die Navigation im Ratgeber erfolgt mittels Fragen, die den Autoren von „hypothetischen“ Influencern im Orientierungsteil des Buches gestellt werden. Hier stellen die Autoren alle möglichen Fragen, die sie wohl in ihrer Glaskugel gefunden haben und im Hauptteil des Buches geben sie die passenden Antworten. (Davon träumen Politiker!).

Was die Influeencer/innen wissen wollen:

>> Ab wann muss ich Steuern zahlen?
>> Muss ich immer eine Einkommensteuererklärung abgeben?    Ich bekomme für meine Storys Produkte, die ich behalten darf. Muss ich für die auch Umsatzsteuer zahlen?
>> Welche Kosten kann ich absetzen, wenn ich mit meinem Auto zu einem Shooting fahre?
>> Mein Kooperationspartner sitzt in einem anderen EU-Land. Muss ich was bei der Rechnung beachten?
>> Gibt es für mich die Möglichkeit, mich günstig über die Künstlersozialkasse zu versichern?

Tipp: Bei Problemen – Steuerberater/in aufsuchen

Wie man sieht, gar zahlreich sind die steuerlichen Fragen, die auf den oder die Influencer:in zukommen. Für diejenigen, denen der kleine Steuerratgeber nicht ausreicht, oder die schon Ärger mit dem Finanzamt haben, denen bleibt nur der Gang zum Steuerexperten. Der muss sich dann durch die entsprechende Literatur wühlen, um die aufgetauchten Fragen zu beantworten. Sein „Trostpflaster“ dafür ist die Gebührenrechnung.