Buchcover: Wiese, Unternehmensnachfolge

Immer mehr Gründerväter und Gründermütter aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik stoßen an ihre Alters- und Leistungsgrenze. Was nun? Die eigenen Kinder wollen die Firma nicht übernehmen.  Die möglichen Optionen: das Unternehmen verkaufen, ein Mitarbeiter-Buy-Out, eine Stiftung gründen oder die Firma einfach schließen. Zwei neue Publikationen wollen  Betroffenen da weiterhelfen.

Nach einer aktuellen Berechnung des ‚Instituts für Mittelstandsforschung (ifm)‘ in Bonn werden bis zum Jahr 2030 ungefähr 186.000 Unternehmen an Nachfolger übergeben werden. Ein grosser Teil dieser Unternehmen hat einen Jahresumsatz von 500.000  bis zu einer Million  Euro. Zu den Übergabearten schreibt das Institut in seiner aktuellen Untersuchung ‚Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2026 bis 2030‘ in der Zusammenfassung: „Unseren metaanalytischen Schätzungen auf Basis von Studien der letzten 40 Jahre zufolge wurden gut die Hälfte der Familienunternehmen innerhalb der Familie, etwa 17 % an Beschäftigte und die restlichen 29 % an Externe übergeben. Dabei haben familieninterne Nachfolgen in den Studien der letzten 15 Jahren leicht an Bedeutung verloren.“

NEU: Handbuch Unternehmensnachfolge

Da trifft es sich gut, dass Mitte 2026 ein Hand- und Formularbuch zu diesem Thema beim Kölner Otto-Schmidt-Verlag (OVS) erschienen ist. Der Titel behandelt sowohl rechtliche, wie auch steuerliche Aspekte. Hier steht alles, was man wissen muss: Nachfolgeplanung, Strategie, Familie – mit besonderem Fokus auf Unternehmen und Immobilien.

Maßgeschneiderte  Lösungen

Die Publikation behandelt alle relevanten Fragen zum Erbschaft-, Einkommen-, Grunderwerb-, Umsatz- und Gewerbesteuerrecht. Auch die Themen vorweggenommene Erbfolge und Nachfolge im Erbgang sind hier enthalten. Neben der Darstellung der aktuellen Rechtslage bietet das Hand- und Formularbuch zahlreiche Lösungsansätze und liefert gleich die passenden Muster und Formulare für die praktische Umsetzung der Vorschläge mit.

NEU: Handbuch Stiftungsrecht

Mehr für die höheren Umsatz-Kategorien geeignet ist der zweiter Titelvorschlag. Es ist die Neuauflage des erfolgreichen Beck-Handbuchs zum Stiftungsrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Andreas Richter (vorm. Prof. Frh. v. Campenhausen). Der Titel bietet eine umfassende Darstellung des gesamten deutschen Stiftungsrechts (mit allen bekannten Stiftungsformen).
Enthalten sind hier  praxisgerechte Lösungen für Errichtung, Verwaltung und Rechnungslegung einer Stiftung. Ein besonderes Augenmerk haben die Autoren auf die steuerrechtliche Problematik gelegt.

Stiftungs-Formen

Familienstiftung > Das Unternehmen wird auf die Stiftung übertragen. Die Gewinne der Firma fließen an die Stiftung und versorgen von dort aus finanziell auf Dauer die Stifterfamilie. Die Führung des Unternehmens kann durch Familienmitglieder erfolgen oder an externe Manager übergeben werden.

Gemeinnützige Stiftung >  Wenn keine Erben existieren ist das die Methode der Wahl. Die Erträge der in die Stiftung eingebachten Firma fließen einem (oder mehreren) gemeinnützigen Zwecken zu. Der Vorteil dieser Stiftungsform, sie ist Erbschafts- und Schenkungssteuerbefreit. .

Doppelstiftung > Eine Kompromiß-Variante, die das Beste aus den vorgenannten Stiftungs-Formen vereint und bei Großunternehmen (Kapitalgesellschaften) beliebt ist. Eine gemeinnützige Stiftung hält die Mehrheit der Unternehmensanteile, aber die Stimmrechte der Anteile liegen in einer   speziellen Familienstiftung. Das Ergebnis: Die Kontrolle des Unternehmens bleibt in der Familie und der Fiskus muß sich mit einem geringeren Steueraufkommen begnügen.

Nicht alles Gold was glänzt

Sobald die Stiftung staatlich anerkannt und das Vermögen überwiesen wurde, gehört das Geld nicht mehr den Stiftenden. Weg ist weg. Dumm ist auch, dass der Stiftungszweck nicht mehr geändert werden kann. Außerdem wacht eine Stiftungsaufsicht streng über die korrekte Verwendung des Stiftungskapitals. Und wie in Deutschland üblich, haben die Länder auch noch ein Wörtchen mitzureden. Dafür haben sie teilweise eigene Landesstiftungsgesetze geschrieben. Auch diese Regelungen sind natürlich einzuhalten (Tipp: kann im Stiftungshandbuch nachgelesen werden!)

Der lange Arm des Fiskus

Der Fiskus macht seinem Ärger über die entgangenen Steuern alle 30 Jahre Luft. Dann ist eine sognannte „Erbersatzsteuer“ bei der Familienstiftung fällig und für diese sollten die Stiftungs-Profiteure den einen oder anderen Euro in ein spezielles Erbersatzsteuer-Sparschwein werfen.


Obacht, der Werbeblock!

Wer mehr wissen will, der findet weitere Entscheidungshilfen zu den beiden genannten Titeln auf der Internetseite der Juristischen Fachbuchhandlung in Essen. Natürlich kann man die beiden Titel dort auch sofort  bestellen!