Mietrecht: Der doppelte Börstinghaus

Kommentar zum Mietrecht hrsg. von Börstinghaus

Bei den Handkommentaren zum Mietrecht hat der „Schmidt-Futterer“ vom Verlag C.H.Beck keinen gleichwertigen Gegner. Und Konkurrenz belebt doch das Geschäft. Was also tun? Ganz einfach, man macht sich selbst Konkurrenz. Schmidt-Futterer gegen den Mietkommentar von Professor Börstinhaus aus der „gelben Reihe“ heißt der Wettstreit.

Kennen Sie die Abschiedsspiele für verdiente Fußballprofis? Zuerst spielt der Spieler in einem „All-Star-Team“ eine Halbzeit. Dann wechselt er das Trikot und spielt in seiner alten Mannschaft weiter. Eine in der Münchener-Allianz-Arena häufiger stattfindende Veranstaltung und die Lösung für das Problem.

Der „Trikotwechsel“

Zugegeben, für Professor Börstinghaus ist der Abschiedszeitpunkt noch fern, aber das Konzept „Abschiedsspiel“ scheint er gut zu kennen. Er ist Herausgeber von gleich zwei Titeln zum Mietrecht mit unterschiedlichen Autorenteams. Grade ausgeliefert wurde der Kommentar „Miete“ aus der „gelben Reihe“ (Beck’sche Erläuterungsbücher) und in der zweiten Halbzeit (Jahreshälfte) schlüpft er ins graue Trikot und arbeitet als Herausgeber und Autor für die „graue Reihe“ am Schmidt-Futterer mit. Dessen Auslieferung ist für Ende Dezember vorgesehen.

Das „gelbe Team“

Mit 1636 Seiten und Topautoren:innen wie den beiden Richterinnen am Landgericht, Astrid Siegmund und Agnes Knopper, sowie dem erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Christopher Weidt ist der gelbe Kommentar bei weitem kein „Leichtgewicht“. Und natürlich spielt (schreibt) Professor Börstinghaus hier auch noch mit!

Stärken des Herausforderers

„Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für juristische Laien gut verständlich.“ Diese lobenden Worte sind im Magazin von Haus & Grund im September 2014 zur damaligen vierten Auflage zu lesen. Kürzer und treffender kann man die Stärken dieses Kommentars nicht zusammenfassen.

Jedem Paragraphen wird eine umfangreiche Gliederung vorangestellt und wichtige Schlagworte werden durch Fettdruck markiert. Hilfreich für den Praktiker sind auch die ergänzenden Ausführungen zur Darlegungs- und Beweislast sowie dem Streitwert. In der neuen Auflage wurden auch noch die Fundstellennachweise in die Fußnoten integriert, um die Lesbarkeit zu optimieren. Dieser Kommentar strebt nach Perfektion und Nutzerfreundlichkeit.

Stärken Schmidt-Futterer

Die angekündigte Neuauflage vom „Schmidt-Futterer“ kommt mit 3400 Seiten daher und kommentiert ebenfalls das gesamte Wohn- und Gewerberaummietrecht. Mit diesem Umfang spielt der Kommentar in einer höheren Liga als sein gelber Herausforderer. Er spielt in der „Champions League“ bei den Großkommentaren.
Das Autorenteam ist hochklassig besetzt und mit Elmar Streyl (Vorsitzender Richter am Landgericht) ist auch ein Vorstandsmitglied des Deutschen Mietgerichtstages, der seit 1997 ein Diskussionsforum der deutschen Mietrechtsjuristen ist, im Team vertreten.

Handlicher Großkommentar

Das Prozessrecht wird in einem eigenen Kapitel systematisch zusammengefaßt und nicht nur ergänzt. Auch eine Kommentierung angrenzender Rechtsgebiete, soweit sie das Mietrecht betreffen (z.B. die §§ 108–112 der InsO) sind hier enthalten. Über die (noch) aktuelle 16. Auflage schreibt der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Olaf Riecke in der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR) : „Der neue Schmidt-Futterer ist weiterhin der führende einbändige Kommentar zum Mietrecht. Seine Informationsfülle und Aktualität ist vorbildlich. Gesetzesnovellen und geplante Regelungen sind umfassend berücksichtigt. Nebengesetze wurden praxisorientiert mitkommentiert.“

Und der Sieger?

Bei Fußball-Abschiedsspielen, gilt: Das Ergebnis ist egal, Hauptsache alle hatten Spaß. So ist es bei diesem Wettstreit aber nicht. Natürlich gibt es hier gleich zwei Sieger und die heißen: Prof. Dr. Ulf Börstinghaus und der Beck-Verlag. Der ehemalige Amtsrichter ist in beiden Fällen der Herausgeber und beide Titel werden vom Verlag C.H. Beck verlegt!

Mein Fazit

Beides sind völlig unterschiedliche Werke für völlig unterschiedliche Käufergruppen. Während der „Schmidt-Futterer“ mit seiner tiefgehenden Kommentierung das Mittel der Wahl im Gerichtsverfahren ist, ist sein gelber Kontrahent das „Schweizermesser“ für den Allround-Zivilrechtler und für Immobilien-Experten.
Der handliche „Börstinghaus“ bietet dem juristischen Praktiker eine erste Einschätzung des mietrechtlichen Problems und die rasche Abwicklung von einfach gelagerten Fällen. Aber auch Makler und Immobilienexperten, ohne juristischen Background, finden hier verständlich formulierte Antworten auf ihre zahlreichen Fragen.

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