Bisher haben Juristen Kommentare gelesen um ihr Wissen zu überprüfen oder zu erweitern. Im KI-Zeitalter werten Algorithmen Inhalte aus und entscheiden dann, was relevant ist und was nicht. Das Ergebnis ihrer Recherche und „Überlegungen“ teilen sie dem Anfragenden als fallbezogenes „Wissen“ mit.

Der Auto-Manager Daniel Goeudevert sagte einmal den klugen Satz: „Daten sind noch keine Information und Information ist noch kein Wissen“. Handelt es sich also bei dem KI-generierten „Wissen“ um echtes Wissen, oder nur um eine Informations-Auswahl?

Der Autor als „Zulieferer“

Der „Algorithmus-orientierte“ Ansatz der KI-Anbieter und die damit verbundene Einstellung zu Kommentaren wirft Fragen auf. Die vom Autor verbindlich formulierte Darstellung der Rechtslage wird durch die KI-Software auf Basis der Fragestellung hin ausgewählt. Das kann, bei einer Fehlinterpretation, sogar zu einer Verdrehung des juristischen Sachverhalts führen. Das zeigte ein Praxisbeispiel, welches bei der EDVGT-Arbeitsgruppe mit dem Thema “ Zwischen Kommentar und Algorithmus“ erörtert wurde.

Angriff auf die Motivation

Diese „Neuinterpretation“ dürfte die Autoren und Autorinnen wichtiger juristischer Werke wenig begeistern, haben sie doch eine Menge Wissen und Arbeitszeit in ein Buchprojekt investiert. Das Argument der KI-Anbieter: Der Originaltext der Fundstelle wird ja immer angezeigt und kann so vom Nutzer überprüft werden, ist zweifelhafter Natur.
Wer überprüft die Überprüfung?  Ich schlage zwei inhaltliche Verständnisfragen des jeweiligen Verfassenden am Schluss jeder Antwort vor. Erst wenn die richtig beantwortet werden macht das Programm weiter (Scherz!).

Bevormundung durch Auswahl?

Die KI-Software liefert ihre Sicht auf den Tatbestand und einen belegenden Textauszug. Entspricht diese Auswahl aber auch der Intention des Verfassers, die sich erst beim Lesen des ganzen Textes ergeben hätte? Mit der Auswahl droht immer eine Fehlinterpretation. Der Effekt wird medienseitig gerne genutzt, um Aussagen von Politikern durch geschickt gewählte Zitate dem vorgegebenen Narrativ anzupassen.

Konzept: KI als „Sparringpartner“

Ein nicht sofort erkennbares Risiko ist eine drohende Beeinflussung der eigenen Meinung. Wer eine KI-Recherche zur Ersteinschätzung des Mandats macht, erhält ein Rechercheergebnis, welches Einfluss auf die weitere Vorgehensweise hat. Bei einer unbefangenen Prüfung anhand der vorhandenen Literatur hätte sich vielleicht ein anderer Ansatz ergeben.
Einen gute Idee steuerte der Kölner Tech-Experte Andre Schaper bei, der beim  Otto Schmidt Verlag für digitale Produkte zuständig ist. Er nutzt die KI-Software als Prüfstein für seine eigenen Überlegungen. Bei dieser Vorgehensweise bleibt er Herr des Verfahrens. Der Experte nutzt so die Vorteile der KI-Technik, vermeidet aber eine technologische Abhängigkeit.