Nein, der Algorithmus ist kein kleiner Gnom, der um einen Quanten-Computer tanzt und dabei ruft: „Gut das niemand weiß, dass ich nichts weiß.“ So ist es nämlich, der Algorithmus ist ohne einen gigantischen Datenbestand nur eine lange Liste von Arbeitsanweisungen für den Computer. Das war’s!
Laut Wikipedia ist ein Algorithmus: „(…) eine klare, endliche Abfolge von Anweisungen, die ein Problem löst oder eine Aufgabe ausführt.“ Dazu braucht es aber Datenbanken wie juris, beck online oder den Datenozean des World Wide Web.
Datenbank: Inhalt entscheidend
Für KI-Anbieter sind Datenbanken ein notwendiges Übel, damit ihr Algorithmus die versprochenen Wunder vollbringen kann. Dabei hängt das Ergebnis einer KI-Recherche am Ende von Qualität und Inhalt der genutzten Datenbank ab. Da jede Datenbank ihre Stärken und Schwächen hat, ist letztendlich das Anforderungsprofil des Nutzers entscheidend. Der Hype um den „Algorithmus“ kann man getrost vergessen. Er kann nur finden, was auch da ist!
Das „Apple-Prinzip“
Früher waren in einer Bibliothek die Werke aller Verlage zu finden. In der digitalen Welt gibt es keine verlagsübergreifenden Bibliotheken. Die digitalisierten Werke sind in unterschiedlichen Datenbanken zu finden. Wer anbieterübergreifend recherchieren will, der wird genötigt, gleich mehrere Datenbanken (mit zum Teil gleichartigen Inhalten) zu abonnieren.
Ebenfalls unerfreulich ist die Tatsache, dass die jeweiligen KI-Systeme die in Printwerken enthaltenen Querverweise auf Konkurrenzprodukte ignorieren. Als Grund wird die fehlende Verifizierbarkeit der Fundstelle genannt. Das ist plausibel, aber es erschwert dem Praktiker den Zugang zu einer zweiten Meinung.
Rettungsanker Archiv
Und ja, ich kenne die Verkaufsargumente der Online-Anhänger: Man kann überall arbeiten, mehrere Leute haben gleichzeitig Zugriff und die Aktualität ist unübertroffen. Alles richtig, zumindest bis zum „digitalen Blackout“ oder einem erfolgreichen Hackerangriff.
Bücher als Archive
Der renommierte Rechtswissenschaftler Professor Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster schreibt im Vorwort seines Buches „Internetrecht“:
„(…) Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Grundsätzlich ergibt es zwar gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine besondere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive, in denen ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten wird. Für zeitnah-aktuelle Informationen muss jedoch auch im Internet publiziert werden. Die Verbreitung über das Internet ist natürlich kein Garant dafür, dass alle Informationen wirklich stimmig sind…“.
NEU: Blockchain-Funktion
Insbesondere der letzte Satz zeugt von Weitsicht. Im KI-Zeitalter müssen digitale Inhalte auf ihren Wahrheitsgehalt ständig geprüft werden. Das gilt insbesondere für juristische Inhalte! Eigentlich ist ein gedrucktes Buch damit mehr als nur ein Archiv. Es hat neben seiner „Archiv-Funktion“ noch eine „Blogchain-Funktion“ erhalten. Nur das gedruckte Buch ist fälschungssicher und kann damit als Nachweis für die Echtheit einer Fundstelle dienen.
Die Entwicklung der KI-Technologie zeigt deutlich, kein Rechner ist vor ihr sicher. Ein gedrucktes Buch schon!
