Bei schöngeistiger Literatur sind Buchpräsentationen irgendwie cooler. Der Literat und sein stolzer Verleger treten vor die Presse und stellen das neuste Werk vor. Und bei juristischer Fachliteratur?
Da findet sich ein nüchterner Infotext auf der Internetseite des Verlags, wo eigentlich Fanfaren erklingen müßten. Die Auflage 2026 des Klassikers von Professor Berlit zum Wettbewerbsrecht hält einige Überraschungen bereit. Der Erfolgstitel aus dem Hause C.H.Beck wurde „relaunched“. Neue Autoren, ein überarbeitetes Konzept und ein neuer Anspruch warten auf den Nutzer
Wer sind die „Neuen“
Prof. Dr. Jörg Fritzsche, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Regensburg. Seine Forschung umfaßt neben Wettbewerbs- und IT-Recht auch das Vertragsrecht (incl. e-commerce). Er ist Autor mehrerer Lehrbücher zum Schuldrecht bei C.H.Beck.
Dr. Niels Lutzhöft, LL.M. (Columbia) ist Rechtsanwalt und Partner bei Bird & Bird LLP in Frankfurt am Main. Er ist Lehrbeauftragter für Geistiges Eigentum und Digitale Medien an der Universität Regensburg.
Dr. Lutzhöft berät Unternehmen aus den Sektoren Life Science, Medien und Entertainment beim gewerblichem Rechtsschutz oder medienrechtlichen Fragen. Er ist Experte für die sektorspezifische Regulierung u.a. bei risikoreduzierten Tabakerzeugnissen, medizinischem Cannabis, Online-Games, Glücksspiel und Musik.
Dr. Reiner Münker ist Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, bei der er auch als geschäftsführendens Präsidiumsmitglied fungiert. Daneben ist er Lehrbeauftragter für „Werberecht und neue Medien“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Neben seiner Tätigkeit für die Wettbewerbszentrale ist er auch Mitglied des Verwaltungsrats der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht in Genf sowie Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Kursbestimmung
Im ihrem Vorwort verweisen die neuen Verfasser auf die erfolgreiche Historie des Titels, der als einfacher Leitfaden startete und dann von Professor Berlit zu einem systematischen Einführungswerk für Praktiker weiterentwickelt wurde. Zukünftig soll die Durchsetzung von materiellen und prozessualen Ansprüchen ausgebaut werden. Dazu schreiben sie: „Wegen seines „Enforcement“-Potentials auch für andere Gesetze – nicht nur des Verbraucherschutzes – findet sich am Ende des Buches nun ein ausführlicher Teil zum Mandat in Unlauterkeitssachen.“
NEU: Branchen-Besonderheiten
Eine weitere Neuerung sind branchenspezifische Besonderheiten. Dazu schreiben Autoren im Vorwort: „Da das UWG in erheblichem Ausmaß der zivilrechtlichen Durchsetzung der Regulierung spezieller Sektoren dient, werden insbesondere die praktisch wichtigen Regelungen für Lebens-, Nahrungsergänzungs- und Genussmittel, Arzneien und Medizinprodukte nun vorgestellt. Gleiches gilt für Fragen der Medien- und Digitalregulierung.“
Greenwashing & Transparenzregeln
Die Neuauflage 2026 berücksichtigt die Greenwashing-Regeln, die durch das 3. UWG-Änderungsgesetz eingeführt wurden. Ebenfalls beleuchtet werden die Zusammenhänge von UWG und Verbraucherrecht. Ebenfalls neu sind die Transparenzvorschriften, die sich aus dem Digital Services Act und der KI-Verordnung ableiten.
Verbesserungswürdig
Die Seitenzahl des beliebten Werks ist von 246 Seiten bei der Vorauflage (2017) auf nun 475 Seiten angewachsen. Leider konnte der Verlag sich nicht dazu durchringen einen stabilen Einband zu spendieren. Das ist bei einem Preis von 129 Euro nur schwer verständlich, zumal der Broschur-Einband einer längeren Nutzung wohl nur bei pfleglicher Handhabung standhalten wird.
Obacht — der Werbeteil
Mehr Informationen finden sie auf der Internetseite der Juristischen Fachbuchhandlung in Essen, für die ich tätig bin. Falls Sie dieses Werk dort erwerben, gewinnen Sie nicht nur wertvolles Fachwissen, sondern unterstützen gleichzeitig den unabhängigen juristischen Fachbuch- und Medienhandel. Dafür vielen Dank!
