Koch, Aktiengesetz – der Unverzichtbare

Koch, AktG-Kommentar mit einer historischen Aktie.

Alle Jahre wieder kommt nicht nur Weihnachten, sondern auch die Zeit der Hauptversammlungen bei Aktiengesellschaften und so wie sich Kinder auf ihre Geschenke freuen, freuen sich die Aktionäre auf die dann fällige Dividende.

Vor der jährlich stattfindenden Hauptversammlung haben die Rechtsabteilungen der Unternehmen, oder die beauftragten Anwaltskanzleien, noch eine Menge Arbeit um alles juristisch korrekt vorzubereiten. Was für ein glücklicher „Zufall“, dass genau im richtigen Moment der neue Kommentar zum Aktienrecht aus der Kurz-Kommentar-Reihe bei C.H.Beck erscheint, inzwischen bereits in der 20. Auflage. Aber macht es wirklich Sinn, diesen jährlich erscheinenden Kommentar ständig neu zu kaufen?

Die unvermeidliche Sinnfrage

Nein, das macht keinen Sinn, wenn man eines der entsprechenden beck-online-Module sein Eigen nennt. Zu nennen wären das Handels- und Gesellschaftsrecht (Plus, Premium oder Optimum), Notarrecht (Plus, Premium oder Optimum), Steuerberater Optimum, Steuerkanzlei PRO mit dem „Ergänzungsmodul AG-Recht“, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Plus oder Premium). Sie sehen ein einfach unverzichtbares Werk, dieser Kommentar zum Aktiengesetz von Professor Koch. Wer aber keinen Zugriff auf eines der genannten Beck-Module hat, der muss nicht verzagen, für den gibt es die entsprechende Printversion im juristischen Fachbuchhandel.

Warum unverzichtbar ?

Dieses Prädikat ist der unermüdlichen Arbeit des Gesetzgebers geschuldet, der bestehendes Recht immer weiter verbessern will sowie der unbezähmbare Neigung von Richterinnen und Richtern dieses Recht durch optimale Auslegung perfekt umzusetzen.
Einfacher gesagt, Gesetzgebung und Rechtsprechung entwickeln sich beim Aktienrecht rasant weiter. Ein jährliches Update ist daher unbedingt erforderlich, um rechtlich auf der „sicheren Seite“ zu sein und keine teuren Fehler zu machen.

Neu in der Auflage 2026

Berücksichtigt ist das „Standortfördergesetz“ vom Februar dieses Jahres mit der Zulassung von Penny Stocks (§ 8 AktG), eine Neuordnung des Delistings sowie Änderungen im Spruchverfahrensgesetz. Wichtig sind auch die Hinweise auf EU-Gesetzgebungspakete für die Umsetzung des Green Deal mit Stop-the-Clock-Maßnahmen und Omnibus-Vereinfachungspakete.
Dazu schreibt Professor Koch in seinem Vorwort: „(…) dass der „Megatrend ESG“ nicht nur weitgehend zum Erliegen gekommen ist, sondern sich in bedeutenden Teilen der Welt in einen Anti-ESG-Gegentrend umgekehrt hat, der deutsche Unternehmen in schwierige Konfliktlagen rückt. Durch zahlreiche gesetzliche und möglicherweise auch pekuniäre Anreize werden Unternehmensleiter zu einem nachhaltigen Verhalten incentiviert, das von der stärksten Wirtschaftsmacht der Welt aber mit zum Teil drakonischen Sanktionen belegt wird. Auch die Europäische Union hat die Zeichen der Zeit erkannt und bemüht sich, die zahlreichen Gesetzgebungspakete zur Umsetzung des Green Deals mit Stop-the-Clock-Maßnahmen und Omnibus-Vereinfachungspaketen deutlich zu entschärfen.“

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Weiterführende Informationen zu diesem wichtigen Kommentar und ein Bestellmöglichkeit finden Sie im Online-Shop der Juristischen Fachbuchhandlung am Landgericht (Essen). Mit einer Bestellung dort unterstützen Sie den unabhängigen juristischen Fachbuchhandel! Dafür vielen Dank! +++ Ende Werbeblock