Influencer: Fiskus als Spaßbremse

Buchcover: Ich bin Influencer + Glaskugel

Wer jung und cool ist, der ist Influencer oder zumindest Content Creator. Wichtig sind die „Follower“, denn Reichweite ist die harte Währung im Online-Marketing. Das wissen die Unternehmen genau und umgarnen diese „Multiplikatoren“ mit Geschenken, Geld und anderen Goodies. An Steuern denken die jungen Leute dabei häufig nicht. Sie sind ja keine „Firma“ sondern nur Influencer!

Doch Werbung muss als solche gekennzeichnet werden, und nachdem Gerichte das geklärt hatten, war die Frage nach den erzielten Einkünften und deren Besteuerung die logische Folge. Alles nichts Neues. Anzeigen in „altmodischen“ Zeitungen und Zeitschriften hatten schließlich auch Geld gekostet. Warum sollte das bei Influencer-Werbung in den sozialen Medien anders sein?

Willkommen im Steuerdschungel

Vater Staat braucht immer Geld und da fiel sein suchender Blick auf Influencer und Content-Creatoren, von den viele keine Steuernummer hatten, sehr zum Mißfallen der Finanzbehörden. Und so surften Finanzbeamte im Internet hinter dieser Zielgruppe her und forderten von den Überraschten den dem Fiskus zustehenden „Zehnten“ (Der Begriff aus dem Mittelalter steht hier nur stellvertretend für diverse Besteuerungstatbestände!)

Nachhilfestunde vom Fiskus

Auf der eigens für Influencer eingerichteten Internetseite https://www.finanzamt.nrw.de/influencer schreibt die Finanzverwaltung: „Wer in sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok, YouTube oder Twitch aktiv ist und damit Geld verdient, muss auch steuerlich einiges beachten. (…) Ob Werbung, Sponsorings, Merch oder Patreon – wenn du als Influencerin oder Influencer erfolgreich bist und mit deinem Content Einnahmen erzielst, musst du diese versteuern. Aus steuerlicher Sicht spielt es dabei keine Rolle, ob du „hauptberuflich“ oder „nur nebenbei“ Influencerin oder Influencer bist. Je nach Art deiner Einnahmen können verschiedene Steuerarten greifen.“ Wie die erzielten Einnahmen anzugeben sind und welche Steuern anfallen ist dort auch nachzulesen.

Was so alles steuerpflichtig ist:

>   Sponsorings und Produktplatzierungen
>   Affiliate-Links oder Rabattcodes
>   Verkauf von Merchandise
>   Wunschlisten, Fan-Geschenke
>   Donations („Spenden“)
>   Coachings, Onlinekurse, Webinare
>   Preisgelder aus Gaming-Turnieren
>   plattformspezifische Einnahmen
>   auch kostenlose Produkte, Gutscheine oder Geschenke sind Einnahmen

Buchtipp: Steuer-Ratgeber für Influencer

Wer es ausführlicher möchte, dem möchte ich diesen kleinen Ratgeber aus dem Verlag Wolters-Kluwer „Ich bin Influencer“ empfehlen. Hier findet der oder die Betroffene Steuertipps, die ihr oder ihm bares Geld und Ärger ersparen. Der innovative Ratgeber wurde nicht als „Lesebuch“ konzipiert. Statt ihn von vorne bis hinten lesen zu müssen, erleichtert ein FAQ-System dem wissensdurstigen Influencer die Suche.

Fragen aus der „Glaskugel“

Die Navigation im Ratgeber erfolgt mittels Fragen, die den Autoren von „hypothetischen“ Influencern im Orientierungsteil des Buches gestellt werden. Hier stellen die Autoren alle möglichen Fragen, die sie wohl in ihrer Glaskugel gefunden haben und im Hauptteil des Buches geben sie die passenden Antworten. (Davon träumen Politiker!).

Was die Influeencer/innen wissen wollen:

>> Ab wann muss ich Steuern zahlen?
>> Muss ich immer eine Einkommensteuererklärung abgeben?    Ich bekomme für meine Storys Produkte, die ich behalten darf. Muss ich für die auch Umsatzsteuer zahlen?
>> Welche Kosten kann ich absetzen, wenn ich mit meinem Auto zu einem Shooting fahre?
>> Mein Kooperationspartner sitzt in einem anderen EU-Land. Muss ich was bei der Rechnung beachten?
>> Gibt es für mich die Möglichkeit, mich günstig über die Künstlersozialkasse zu versichern?

Tipp: Bei Problemen – Steuerberater/in aufsuchen

Wie man sieht, gar zahlreich sind die steuerlichen Fragen, die auf den oder die Influencer:in zukommen. Für diejenigen, denen der kleine Steuerratgeber nicht ausreicht, oder die schon Ärger mit dem Finanzamt haben, denen bleibt nur der Gang zum Steuerexperten. Der muss sich dann durch die entsprechende Literatur wühlen, um die aufgetauchten Fragen zu beantworten. Sein „Trostpflaster“ dafür ist die Gebührenrechnung.

Info-Quellen für die Steuerexperten

Wie und wo informieren sich die Profis? Da gibt es zwei Varianten, die einen lesen selbst und die anderen lassen lesen! Für die erste Gruppe hätte ich das passende Buch und für die zweite Gruppe ein Webinar zum Thema.

Fachbuch: Steuerliche Social-Media-Beratung

Das betreffende Buch aus dem Beck-Verlag heißt „Influencer-Besteuerung – die steuerliche Beratung von Creator- und Influencer-Mandanten“. Der Titel behandelt die Besonderheiten, die bei der Beratung von Influencerinnen und Influencern zu beachten sind. Die Glossarstruktur des 210-seitigen Paperbacks bietet einen schnellen Zugriff auf die gesuchte Information. Zahlreiche Beispiele erleichtern die Umsetzung in die Praxis.

Webinar: Influencer im Steuerrecht

Bei der beck-akademie findet am 24.10.2025 von 09.30 – 12.00 Uhr ein Webinar zum Thema „Influencer im Steuerrecht – Ertragsteuer – Umsatzsteuer – Gestaltungserwägungen“ statt. Referent ist Dr. Mirko Brill, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus München. Themen des Webinars.:

>> Was gilt, wenn der Influencer nicht in Deutschland lebt?
>> Welche Betriebsausgaben kann ein Influencer geltend machen?
>> Liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor?
>> Vorgehen bei Fehlern der Vergangenheit?
>> Umgang mit Strafverfahren?
>> Gestaltungserwägungen: Existieren Steuergestaltungen
 zur Reduzierung der Steuerlast?

Diese Punkte zeigen schon, hier werden die Fragen abgehandelt, die in der Steuerberater- oder Fachanwaltskanzlei auftauchen werden. Weitere Einzelheiten zu diesem Webinar finden Sie auf der Internetseite der Juristischen Fachbuchhandlung in Essen. Dort können Sie auch buchen wenn noch Plätze verfügbar sind! (Bitte vorher anfragen!)

Werbung in eigener Sache

Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat und Sie den unabhängigen Fachbuchhandel durch den Kauf dieses großartigen Buches unterstützen wollen, würde ich mich freuen, wenn Sie diesen Titel auf „juristische-fachbuchhandlung.de“ bestellen. (Das ist der Onlineshop der Juristischen Fachbuchhandlung in Essen, für die ich arbeite. Den Blog schreibe ich in meiner Freizeit).

Im Onlineshop finden Sie weitere Informationen zu den hier besprochenen Medien. Als ehemaliger Vorsitzender der „Arbeitsgemeinschaft Verlagsunabhängiger juristischer Sortimente“ freue ich mich aber auch über jede Bestellung bei einem der noch verbliebenen verlagsunabhängigen Fachbuchkollegen.