Der Trick mit dem Erscheinungsjahr

Kalenderblatt mit Buchcover "Kogl, Zugewinausgleich" darauf.

Warum ist so lange keine neuer Blog-Beitrag geschrieben worden werden Sie sich vielleicht fragen. Meine Antwort: Ganz einfach, ich hatte keine Zeit! Und warum nicht, werden Sie möglicherweise weiterfragen und ich verrate es Ihnen. Es ist der Trick mit dem Erscheinungsjahr!

Immer wenn sich das Jahr dem Ende zuneigt werden die juristischen Fachverlage hyperaktiv. Sie publizieren eine wahre Flut von Neuerscheinungen und Neuauflagen und die armen Fachbuchhändler sollen diese in Rekordzeit unter die willigen Käufer bringen. Das ist aber alles andere als einfach, denn auch die potentiellen Käufer (juristisch Tätige, Steuerberatende und öffentliche Stellen) kommen zum Jahresende selbst mit der Arbeit kaum nach.

Das „Haltbarkeitsdatum

Warum aber diese Titelflut zum Jahresende? Die Lösung ist so einfach wie verblüffend. Das neue Jahr soll dem Buch seinen Segen geben. Es soll als „Erscheinungsjahr“ in die Verzeichnisse eingetragen werden. Werbemäßig bleibt der Titel auf diese Weise länger „frisch“..

Der Grund:

Üblicherweise liegt der für die juristische Arbeit wesentliche Rechtsstand noch im alten Jahr, denn vom Abschluß der redaktionellen Arbeit bis zur Veröffentlichung des Titels kann es bis zu einem halben Jahr dauern!

Der Trick:

Es hat es sich im Laufe der Jahre eingebürgert, statt ehrlicherweise den tatsächlichen Rechtsstand als Erscheinungsjahr anzugeben, das Buch lieber am Jahresende zu veröffentlichen und das neue Jahr als Erscheinungsjahr anzugeben. Für die Verlagegibt es noch einen weiteren erfreulichen Nebeneffekt, in den Folgejahren wirkt der Titel jünger, als er eigentlich ist!

Arbeitszeit vor Freizeit

Die Juristische Fachbuchhandlung in Essen betreibt neben ihrem Laden einen eigenen Onlineshop. Die dafür erforderlichen Texte und Fotos werden (für alle  wichtigen Titel) selbst erstellt und das ohne jede KI-Unterstützung! Der Autor dieses Blogs zeichnet dafür verantwortlich und aus diesem Grund ist der Blog von ihm zugunsten des Online-Shops eindeutig benachteiligt worden. Das wird sich im neuen Jahr 2026 aber ändern. Versprochen! Ich schwör!

Werbehinweis: Die verlinkten Titel führen zum Onlineshop der Juristischen Fachbuchhandlung in Essen für die der Verfasser tätig ist. Dort sind auch weitere Informationen zu den aufgeführten Titeln zu finden und sie können natürlich dort auch sofort bestellt werden!