KI@work – Neue Regeln für neue Arbeit

Buch KI at work mit einem Roboter

„KI bekommen wir nur in den Griff, wenn wir uns alle ein Urteil zutrauen,“ sagt Professor Dr. Bernd Waas, Professor für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Frankfurter  Goethe-Universität. In seinem Buch „KI@work“ beschreibt er die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf das Arbeitsverhältnis und das Arbeitsrecht

Professor Waas schreibt in der Einleitung seines neuen Buches: „KI wird zunehmend in Bewerbungsverfahren eingesetzt, um die bestgeeigneten Kandidaten herauszufiltern. KI führt Einstellungsgespräche. Im laufenden Arbeitsverhältnis kommt KI mit ganz unterschiedlichen Zwecksetzungen zum Einsatz. Diese reichen von der Kontrolle der Leistung und des Verhaltens der Arbeitnehmer bis zur Abwehr von Gefahren für deren Leib und Leben. KI überwacht, KI hilft, KI warnt. Und KI steuert und lenkt. Mehr und mehr übernimmt sie im Arbeitsverhältnis das Kommando. Nicht selten ist es mittlerweile KI, die angibt, was, wann, wo zu tun ist.“

Beste Kumpel – KI & Big Data

Ohne Zugriff auf einen riesigen Datenpool ist die KI ein zahnloser Tiger. Erst viele Menschen, die Daten liefern, sorgen für einen Anschein von Intelligenz. Dazu Professor Waas in der Einleitung des Buches: „Dabei ist KI gar nicht besonders intelligent. Ein echtes Verständnis hat KI nicht, gesunden Menschenverstand, den wir von Kindes Beinen an haben, hat sie erst recht nicht.“
Die Fehleranfälligkeit von KI-Systemen ist für den Wissenschaftler systemimmanent. Die KI handle nicht mit Gewißheiten, sondern mit Wahrscheinlichkeiten und da könne es immer wieder zu falschen Ergebnissen kommen, so Waas. KI-Profis bezeichnen das auch als „Halluzination“.

Schneeballsystem für Bullshit?

Im Kapitel „Die überschätzte Künstliche Intelligenz“ weist der Rechtswissenschaftler auf eine grundlegende Schwachstelle von KI-Systemen hin: „Dabei schlägt der Erfolg der KI-Programme hier auf sich selbst zurück. Denn wesentlich für die Gültigkeit der Aussagen von ChatGPT & Co. ist die menschliche Zuarbeit durch Crowdworker. Diese bedienen sich aber ihrerseits immer stärker bei KI für die Produktion ihrer Texte und schleppen damit Fehler sogleich in diese hinein.

Arbeitnehmerrechte in Gefahr

Professor Waas stellt in seinem Buch die Frage nach den Schranken von „Maschinenentscheidungen“ im Arbeitsrecht. Diese Entscheidungen folgten einer anderen Logik als menschliche Entscheidungen. Außerdem stellt sich für ihn die Frage nach dem künftigen Umfang von Mitbestimmung, da Beschäftigte von einem KI-Einsatz vorrangig betroffen sind. Der Frankfurter Wissenschaftler warnt vor einer Diskriminierung durch KI-Software. Ursache dafür seien diskriminierende Muster in den Trainingsdaten. Professor Waas: „KI diskriminiert, weil sie es einfach nicht besser weiß.“

Schöne neue Arbeitswelt?

Schon heute wird Arbeit über Internetplattformen an sogenannte „Crowdworker“ vermittelt.  Ort der Leistungserbringung ist das Internet. Wo sich der digitale Zuarbeiter physikalisch aufhält ist dem Auftraggeber gleichgültig. Darüber, ob Crowdworker Arbeitnehmer sind, streiten die Rechtsgelehrten. Für Professor Waas sind dies keine „klassischen Arbeitnehmer“.

Arbeit als „Projekt“

Gewerkschaften droht mit „blended Workforces“ neuer Ärger. Hierbei handelt es sich um gemischte Belegschaften aus Voll- und Teilzeitbeschäftigten, Leiharbeitern, Crowdworkern und Selbständigen. Das Konzept dahinter: Statt alle Mitarbeiter dauerhaft einzustellen, werden projektbezogen zusätzliche Arbeitskräfte gesucht, die über die jeweils geforderten Fähigkeiten verfügen. Diese werden temporär für das Projekt „angeheuert“.  KI-Software erledigt dann, neben der Projektsteuerung, auch noch die Zusammenstellung des passenden Projektteams.

Arbeitsrechtliche Herausforderungen

In seinen Schlußbetrachtungen erstellt Professor Waas eine To-Do-Liste für die Politik und mahnt zur Eile: „KI sorgt schon heute dafür, dass manche Regelung auf dem Prüfstand steht. Die Fragen, die man beantworten muss, berühren ganz unterschiedliche Bereiche: Den Arbeitnehmerbegriff, das Weisungsrecht des Arbeitgebers, den Schutz vor Diskriminierung, den Schutz der Gesundheit, den Datenschutz, den Schutz von Persönlichkeit und Menschenwürde sowie die Mitbestimmung. In all diesen Bereichen stellt KI das Recht vor gewaltige Herausforderungen.“

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